Die Einfuhr der Magnesia communis et muria wird gegen einen Zoll von zwölf Kreuzern für den Gulden-Werth einzuführen erlaubet.

  • Lower Austria (Austria)
Date:
[1806]

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Credit: Die Einfuhr der Magnesia communis et muria wird gegen einen Zoll von zwölf Kreuzern für den Gulden-Werth einzuführen erlaubet. Source: Wellcome Collection.

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