A. Anweisung, nach welcher sich die Vorsteher der Gemeinden in jenen Fällen zu verhalten haben, wenn die morgenländische Brechruhr in der Nähe herrscht, oder aber in ihrer Ortschaft selbst ausbricht.
- Austria
- Date:
- [between 1800 and 1899?]
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Credit: A. Anweisung, nach welcher sich die Vorsteher der Gemeinden in jenen Fällen zu verhalten haben, wenn die morgenländische Brechruhr in der Nähe herrscht, oder aber in ihrer Ortschaft selbst ausbricht. Source: Wellcome Collection.
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