Erwiderung auf die "kritischen Bemerkungen" des Herrn Dr : Kotelmann (dieses Archiv Bd. 84 Heft 1) zu dem Aufstaz "Ueber die Lehre vom Kaiserschnitt im Thalmud" (dieses Archiv Bd. 80 Heft 3) / Von Dr. M. Rawitzki.
- Rawitzki, Michael, 1841-
- Date:
- [1881]
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Credit: Erwiderung auf die "kritischen Bemerkungen" des Herrn Dr : Kotelmann (dieses Archiv Bd. 84 Heft 1) zu dem Aufstaz "Ueber die Lehre vom Kaiserschnitt im Thalmud" (dieses Archiv Bd. 80 Heft 3) / Von Dr. M. Rawitzki. Source: Wellcome Collection.
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![satze aufgestellten Behauptung stehen, dass das Wort NS10 hier passender und exacter wäre, falls es Kaiserschnitt bedeutete; ein solches Kind wäre also richtiger benannt worden jsnp N2J10( Muza Middophan). Als gerade entscheidend habe auch ich selbst dieses, sowie das nachfolgende Argument nicht anführen wollen, bin jedoch der Meinung, dass neben den anderen ausserordentlich wichtigen Gründen auch diese beiden sehr wohl gelten können. Zu dem nun folgenden Einwand des Herrn Kotelmann be- züglich des Wortes |t?3 Beten oder 0*13 Keres will ich nur bemerken, dass so oft das Wort Beten in der Bedeutung Mutterleib oder Uterus in Verbindung mit dem Worte Jaza in der Bibel gebraucht wird, es niemals ohne die Präposition 0 vorkommt. Ein auf natür- lichem Wege geborenes oder aus dem Mutterleib kommendes Kind heisst demnach Jt?3Q NSi1 Joze Mibheten, während |t?3 N^i1 Joze Beten sehr gut ein durch den Bauch gehendes oder Operirtes be- zeichnen könnte. In Betreu meines dritten Beweises giebt Herr Kotelmann zu, dass nach einer Sectio caesarea es nicht zu erwarten ist, dass die Entbundene während der ersten 33 oder 66 Tage den Coitus') vollziehe, oder den Tempel betrete, aber etwas Heiliges berühren, oder einen Anderen, der sie anrührt, zu einem Unreinen machen könne sie sehr wohl. Hierzu habe ich zu bemerken, dass das Un- reinwerden eines Menschen durch Berührung einer Wöchnerin nur in den ersten 7 resp. 14 Tagen nach der Niederkunft stattfindet, weil sie so lange nur als Niddah anzusehen und demnach auch nur so lange den Gesetzen einer solchen unterworfen ist. Die übrige Zeit bis zu 33 oder 66 Tagen befindet sie sich in ihrer sogenannten Beinigungsperiode (in 113 □]), so dass ihr nur, wie die Thora es aus- drücklich sagt, das Betreten des Tempels und Berühren alles Heiligen verboten ist. Eine so schwer Operirte aber dürfte, noch dazu zur damaligen Zeit, selbst bereits in der spätem Periode nach ihrer Ope- ration keine Gelegenheit haben, Heiliges zu berühren, und falls ich gar Herrn Kotelmann in diesem Punkte beistimmen wollte, so frage ich, ob es nicht geziemender ist, Joze Dophan mit Centralruptur ■) Das Verbot des Coitus habe ich nicht auf so laoge ausgedehnt wissen wollen, denn dies ist die Ansicht der Karaeer, sondern, indem ich in meiner Arbeit sagte „nie jede andere Niddah nur auf 7 resp. 14 Tage, sowie es in der Thora heisst.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21007019_0013.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)