Die Verletzungen und chirurgischen Krankheiten des Beckens / von H. Tillmanns.
- Tillmanns, Hermann, 1844-1927.
- Date:
- 1905
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Credit: Die Verletzungen und chirurgischen Krankheiten des Beckens / von H. Tillmanns. Source: Wellcome Collection.
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![Der erste, welcher die Exarticulatio interilio-abdominalis (1889) aiisführte, war nach Gay et und Sali stschef Billroth, aber dieser tödlich verlaufene Fall ist nicht genauer beschrieben, so daß Jaboulay im Jahre 1894 den ersten Fall von Exarticulatio interilio-abdominalis veröffentlicht hat. Dann folgten die weiteren Fälle von Caccioi)oli (1894), von Girard (1895), Bar den heuer (1897), Czerny (1897j, Girard (2 Fälle), von Jaboulay (noch 2 Fälle), Salistschef (1898), Nanu (1900), Kadjan (1900), Gallet (1901, 2 Fälle), Savariaud (1902), Morestin (1903) und Christel (1903), Von diesen von mir in der Literatur gefundenen 17 Fällen über- standen 5 die Operation und zwar 2 von (jirard und je 1 Fall von Bardenheuer, Salistschef und Christel, die übrigen 12 Patien- ten starben meist bald nach der Operation an Shok resp. an zunehmen- dem Kollaps, in 3 Fällen erfolgte der Tod durch Infektion (Sepsis). Die beiden von Girard geheilten Kranken starben 6 — 8 Monate nach der Operation an Rezidiven der Sarkome. Die Mortalität der Operation beträgt also bis jetzt 70,58^/ü. In 13 Fällen handelte es sich um Sarkom am oberen Teile des Oberschenkels oder am Becken, in 4 Fällen (Girard, Bardenheuer, Gallet, Christel) um eine schwere tuberkulöse Affektion des Hüftgelenks mit Ueber- gang auf weitere Teile des Os innorainatum. Faure beabsichtigte die Exarticulatio interilio-abdominalis bei einem 19jährigen Mädchen wegen eines gewaltigen Osteosarcoina ossis iliuin auszuführen. Nach medianer Laparotomie und temporärer Ligatur der Aorta und Art. iliaca communis erfolgte eine solche hoch- gradige Blutung, daß die Operation nicht fortgesetzt werden konnte. Exitus letalis. Bezüglich der Indikation zur or n ahm e der Exarti- culatio interilio-abdominalis sei folgendes bemerkt. Die Ent- fernung einer Bockenhälfte mit der zugehörigen unteren Extremität ist, wie schon aus den kurz angeführten Operationsfällen hervorgeht, als ultimum refugium indiziert bei malignen Geschwülsten des oberen Teils des Oberschenkels und des Beckens, z. B. besonders im Bereich der Pfanne, wo die Exarticulatio coxae allein oder die Ent- ternung einer Beckenhälfte nicht mehr genügt, um eine radikale Heilung zu ermöglichen, ferner bei ausgebreiteten entzündlichen Prozessen der Beckenknochen und des Oberschenkels, bei ausgedehnter tuberkulöser Karies, avo es gilt, den Kranken rasch von den Nachteilen einer kon- sumierenden Eiterung zu befreien, und wo die Resektion der Pfanne oder die Ex.stirpation einer Beckenhälfte ungenügend ist. Man wird die so eingreifende lebensgefährliche Operation nur dann vor- nehmen, wenn der Kranke ohne diesell)e dem sicheren Tode ver- fallen ist. Die Exarticulatio interilio-abdominalis ist eine analoge Operation Avie die Entfernung eines Armes mit dem zugehörigen Schultergürtel (&ca])ula und Clavicula). Auch diese Operation hat ceteris paribus dieselben Indikationen Avie die analoge Operation am Becken, auch durch diese Oj)eration ist schon mehrfach ein Kranker, z. B. mit ma- lignen Neubildungen, vor dem sicheren Tode beAvahrt geblieben. Bei schon länger be.stehenden Sarkomen Avird man kaum die Kranken < uich die Ojieration dauernd heilen, da bereits Metastasen vorhanden](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29011280_0968.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)