Über die Verletzungen des Auges : mit besonderer Rücksicht auf deren gerichtsärztliche Würdigung / von Ferdinand Ritter von Arlt.
- Carl Ferdinand von Arlt
- Date:
- 1875
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Credit: Über die Verletzungen des Auges : mit besonderer Rücksicht auf deren gerichtsärztliche Würdigung / von Ferdinand Ritter von Arlt. Source: Wellcome Collection.
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![zu haben. Die Unterscheidung von Licht und Schatten (quan titative Lichtempfindung) kann für einige Zeit (durch reichlij chen Bluterguss im Glaskörper) oder für immer erloschen seii Bei noch bestehendem qualitativen Sehen muss der Grad de centralen Sehschärfe ziffermässig angegeben werden, z. B. i welcher Entfernung bei mittlerem Tageslichte Finger nichli mehr gezählt, Buchstaben oder Gegenstände von bestimmte] Grösse — etwa die Snellen’schen oder Jägersehen Probe buchstaben — noch erkannt werden. Dabei ist zu ermitteln ob das Erkennen solcher Objecte in bestimmten Abständeni etwa durch Vorhalten sphärischer (oder cilindrischer) Concav-j oder Convexgläser vermittelt oder verbessert werden könnt und ob die Nothwendigkeit einer solchen Correctur nicht al Folge der Verletzung (z. B. der Formveränderung, des Mar gels der Linse) zu betrachten sei. Nicht minder wichtig n- die Prüfung des indirecten Sehens, seine Herabsetzung, sek theilweiser oder gänzlicher Ausfall. Wo es nicht auf feiner:! Distinctionen ankommt, wird es genügen, bei geschlossener zweiten Auge den Kranken das verletzte unverrückt auf ei etwa zwei Fuss entferntes Object, z. B. einen Finger, richte zu lassen, und nun von verschiedenen Punkten der Peripheri des Sehfeldes Finger (oder im dunklen Raume eine Kerzen flamme) gegen die Mitte desselben allmälig hereinzuschiebesi und deren Zahl angeben zu lassen. Nur dann, wenn wedo i das centrale noch das periphere Sehen geschädigt erschein und wenn eine solche Schädigung auch im weiteren Verlauf nicht eintritt, darf man die ophthalmoskopische Untersuchun. als nicht notliwendig betrachten. Bei der Ermittlung des Verhältnisses zwischen dem Bo funde und der Causa nocens wird man sich stets gegenwärti zu halten haben, dass an dem Auge gar nicht selten beder tende Abnormitäten Vorkommen, welche schon vorherbestar. den, ohne dass der Betroffene eine Ahnung davon hatte, da ■ mit man nicht der Verletzung zuschreibe, was sie gar nie! oder höchstens theilweise verschuldet hat.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b22356988_0008.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)