Simulationen und ihre Behandlung : für Militair-, Gerichts- und Kassen-Aerzte / bearbeitet von E. Heller.
- Date:
- 1890
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Credit: Simulationen und ihre Behandlung : für Militair-, Gerichts- und Kassen-Aerzte / bearbeitet von E. Heller. Source: Wellcome Collection.
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![dass er als einsamer Posten des Nachts angeschossen wurde, dass ein unbekannter Mensch aus unbekannter Ursache den Unglück- lichen auf der Latrine mit einem Säbel angriff] — veranlassen ge- wöhnlich, dass der Verdacht der Selbstbeschädigung nicht ausbleibt. Trotzdem ist solchen Leuten, wenn sie einigermassen vorsichtig sind, häufig nichts zu beweisen; unter Umständen erlangen sie auch noch Invalidenbeneficien. Die überall reichlich vorhandene Unüberlegtheit der Menschen und die richtige Verwerthung der begleitenden Umstände der That gestatten aber doch in manchen Fällen den Beweis der Selbstbe- schädigung zu erbringen. Einzelne lehrreiche Beispiele dieser Art, welche zugleich den vorstehenden Sätzen zur Stütze dienen, lasse ich hier folgen. 51. Ein Soldat N. hatte sich im Jahre 1868 beim Holzspalten angeblich zufällig den linken Daumen und Zeigefinger glatt durchge- hauen. An dem abgetrennten Stück des Daumens war eine zweite scharfe Wunde senkrecht auf die Längsrichtung des Daumens gefunden worden, das ganze Stück war später verschwunden. Es entstand der Verdacht der Selbstverstümmelung, der zuerst begutachtende Arzt hielt die Zufälligkeit des Ereignisses für möglich. N. erklärte, dass er das Stück Holz, indem er es mit der linken Hand umspannend auf den Block hielt, an dem einen Ende zunächst spalten wollte, die Axt jedoch weiter, als er vermuthete, vordrang, und so nicht nur das Holz, son- dern auch die beiden nach oben gerichteten Finger, also Daumen und Zeigefinger durchtrennte. Die zweite Wunde an dem abgetrennten Stück des Daumens könne nur beim Herabfallen der Axt entstanden sein. Es wurde ein zweites Gutachten verlangt unter Uebersendung nicht nur der Akten, sondern auch der Axt und zweier länglichen Holzstücke A und B, welche genau an einander passten. Die betreffenden Spaltflächen, welche also dem Wege der Axt im Holz entsprachen, zeigten sich nur an dem einen Ende ganz glatt, woraus geschlossen werden musste, dass an diesem Ende die Schneide der Axt eingedrungen war, während das nach unten stehende Ende unregelmässig nach dem Verlauf der Holz- fasern (unter Einfluss der Keilwirkung der Axt) gespalten-war. Das Gutachten führte aus, dass die beiden Finger allerdings in der von N. angegebenen Stellung mit einander zugekehrten Beugeflächen durch- schlagen sein müssten, dies könnte jedoch ebensowohl beim Umspannen des Holzes geschehen sein, als indem beide Finger auf das Ende des Holzes, letzteres mit leichtem Druck nach unten fixirend, gelegt gehalten wurden. Die erstere Annahme wurde dadurch etwas unwahrscheinlich, dass die Breite der Spaltfläche an der Stelle, wo die Axt eindrang, Vj2 Zoll, die Sehne der bogenförmigen Schneide der Axt 3s/8 Zoll be- trage. Hiernach wäre nach Abzug der Holzbreite für jeden der beiden](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21975474_0162.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)