Seine königliche Majestät in Preussen, unser allergnädigster Herr, haben de dato Charlottenburg den 14. nechst verwischenen Monaths Sept. anbero in Gnaden rescribiret, dass zu Dero Lande Wohlfarth die Noht, in specie auch wegen der in einigen Orthen herannabenden Peste erfordere, dass alle und jede Einwohner in Stadten, Flecten und Dörffern und anderer Orthen sich auf vier bis sechs Monath mit victualen und anderer Mund-Provision auch sonst erforderter Nohtdurfft versehen, und allemahl so viel, als zu einer solchen Zeit in ihrer Haushaltung nöhtig, forthin in Vorrath hatten sosten : so wird aller Höchstgemeldter seiner königlichen Majestät gnädigster Befehl im hiesigen Fürstenthum Halberstadt und angehörigen Grassichafften hiermit sund gemachtet, und einen jeden Eingesessenen und Eingewohner durchgebendsanbefohlen, solcher allergnädigtsten und Landes-väterlichen Verordnung astergeborsamst nach zu leben, wie dann wegen der Armen und Unvermögenden zu ihrer nohtdürfftigen Unterhalt des Lebens in Fass der Noht zureichende Anstalt nach Möglichkeit zu machen, befohlen worden : Halberstadt den 2 Oktober 1708 / auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten SPECIAL-Befehl, L.S.

Date:
1708
  • Ephemera

About this work

Description

Poster issued in Halberstadt, Germany on 2 October 1708 in the name of the King of Prussia, ordering food to be stored and people to be prepared for a travel ban in the event of plague appearing.

Publication/Creation

Halberstadt : [publisher not identified], 1708.

Physical description

1 broadside ; 32 x 40 cm

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    Closed stores
    EPH+29:19

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    Closed stores
    EPH+29

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