Volume 1
Geschichte des Hellenismus / von Julius Kaerst.
- Kaerst, Julius, 1857-1930.
- Date:
- 1917-]
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Credit: Geschichte des Hellenismus / von Julius Kaerst. Source: Wellcome Collection.
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![ganze Schwierigkeit der Aufgabe, die zu lösen war, zugleich aber auch bereits die Eigenart der Kräfte, denen die Lösung der Aufgabe zufiel, entgegen. Zwei Hauptbestrebungen sehen wir im Gegensätze zueinander: Auf der einen Seite finden wir das Fußvolk, das die makedonischen Traditionen als solche vertritt und die Einheit des makedonischen Heeres festzuhalten trachtet. Es ist das zur herrschenden Soldateska umgebildete makedonische Volk, das durch das Fußheer repräsentiert wie vor allem seine Notiz betreffs Parthiens (vgl. mit Arr, succ. Alex. 35, Diod. XVIII 39, 6) beweist. (Anderer Meinung ist Schubert, Quellen z. Gesch. d. Diadochenzeit S. 136.) Vgl. auch G. Bauer, Die Heidelberger Epitome 1914 S. 31 ff. Die Angabe, daß Nearchos die Satrapie von Lykien und Pamphylien erhalten habe, während diese Landschaften tatsächlich mit der Satrapie von Großphrygien unter Antigonos vereinigt wurden, erklärt sich aus Verwechselung mit der unter Alexander erfolgten Verleihung dieser Statthalterschatt an Near¬ chos (Arr. an. III 6, 6). Die Meinung, die Szanto vertreten hat (Arch.-epigr. Mittl. aus Oesterr. XV 12ff. = Ausgew. Abh. herausg. von Swoboda S. 177ff.), daß der Redaktion der Liste von Babylon ursprünglich ein staatsrechtliches oder politisches Prinzip, die Unterscheidung zwischen Satrapien und Strategien, zu¬ grunde gelegen habe, beruht auf unrichtigen Voraussetzungen, und ebenso ist sein Versuch, eine Scheidung der Quellen durchzuführen, mißlungen. In unsern stark kürzenden Berichten lassen sich doch zum Teil noch die besonderen Belege für die gemeinsame Quelle nachweisen; ich hebe hier z. B. nur die Übereinstim¬ mung zwischen Diodor XVIII 2, 2: ol de ßeyicnov eyovxeg ät-icojua xqjv cfüxov xai ocopaxocpvMxcov und Arr. succ. Alex. 2: ol peyioxoi xow Inneow xal xan> 'rjye/iövüw hervor. Weiter entsprechen sich in bemerkenswerter Weise Just. XIII 4, 9: re versus inde (sc. Perdiccas) inter principes provincias dividit, simul ut et aemulos removeret et munus imperii beneficii sui faceret, und Arr. succ. Alex. 5: ö/Mog eg oaxoanelaq äveuzelv ovg vtiüjuxsvev ojq ÄQQiöalov xeXevovxog eyvci), Diod. XVIII 2, 3: xrjg psv ngsoßetag ovdejuiav enoLrjoaxo /Livrjjur]v und Just. XIII 3,2: omissa legatione militibus consentiunt. Anderes wird noch seine Erwähnung finden. Curtius Rufus bietet die am meisten abweichende Version der Verhandlungen und Kämpfe nach Alexanders Tode. Hier sehen wir eine auf willkürlichen Veränderungen beruhende Entstellung der ursprünglichen Vorlage — durchaus im Einklänge mit dem allgemeinen Charakter dieses Schrift¬ stellers. Die Rollenverteilung ist eine andere, zum Teil schon durch die folgende Entwicklung beeinflußte. Was Meleagros bei Just. XIII 2, 6 ff. sagt, wird hier auf Nearchos, Ptolemaeos und Meleagros selbst verteilt, die wahre, für diesen so charakteristische Stellung des Ptolemaeos dadurch verwischt und ihm zu¬ gleich wohl ein durch die spätere Maßregel des Eumenes (Diod. XVIII 60f.) veranlaßter Vorschlag zugeschrieben. Die von Curtius wiedergegebene Rede des Meleagros selbst zeigt auch schon den Einfluß der weiteren Gestaltung der Ereignisse; sie wird vom Gegensatz des Meleagros gegen Perdikkas beherrscht; es wird ja auch vorher schon der Vorschlag des Aristonus, dem Perdikkas die oberste Leitung zu übertragen, eingefügt. Vgl. jetzt über die Überlieferung bei Curtius noch Schubert, Quellen z. Gesch. d. Diadochenzeit S. 106ff., dessen quellenkritischer Analyse ich aber zum großen Teil nicht beizustimmen vermag.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29980732_0001_0020.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)